Bestattungsarten
In der Eifel-Mosel-Region sind wir von Bestattungen Ludwig stets für Sie da
Erdbestattungen
Die Erdbestattung, auch „Inhumation“ genannt, bezeichnet die Beisetzung eines Leichnams im Sarg in einem Grab auf einem Friedhof. Diese gehört zu der ältesten Form der Bestattung, vorwiegend in unserem Kulturkreis.
In der Regel findet zuerst ein Gottesdienst in der Kirche oder eine Trauerfeier in der Aussegnungshalle statt. Anschließend wird der Sarg von der Trauergemeinde zum Grab begleitet. Eine Aufbahrung direkt am Grab ist durchaus möglich.
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist die Art der Bestattung, bei der die Leiche der/des Verstorbenen verbrannt wird. Dieser Vorgang des Verbrennens wird auch „Kremation“ oder „Einäscherung“ genannt. Sie wird in einem Krematorium durchgeführt.
Die Asche der/des Verstorbenen wird dann in eine Aschenkapsel gefüllt, häufig mit einer Schmuckurne umhüllt.
Im Gegensatz zur Erdbestattung darf eine Kremation oder Feuerbestattung ausschließlich nach der ausdrücklichen Willensbezeugung des Verstorbenen stattfinden. Diese setzt voraus, dass der Wille eingeäschert zu werden vom Verstorbenen selbst schriftlich festgelegt wurde oder dass ein naher Verwandter (Ehepartner, Kinder, Enkel) diesen Wunsch der/des Verstorbenen schriftlich bestätigt.
Eine Urnenbeisetzung kann auf einem gemeindlichen oder kirchlichen Friedhof, als Baumbestattung in einem Friedwald/Waldfriedhof oder als Seebestattung, stattfinden.
Wegen des in Rheinland-Pfalz herrschenden Friedhofszwangs ist die Verstreuung der Asche aus der Luft nicht erlaubt.
Anders in unserem Nachbarland, dem Großherzogtum Luxemburg. Dort ist eine Verstreuung im Krematorium möglich.
Naturbestattungen – Friedwald – Baumbestattung
Unter dem Begriff „Naturbestattung“ versteht man die Form von „Bestattungen in der freien Natur“ außerhalb von Friedhöfen.
Die Baumbestattung findet im Friedwald statt. Wie der Begriff es verrät, handelt es sich um eine Beisetzung im Wald im Wurzelbereich eines Baumes. Bei dieser Bestattungsart sind verschiedene Bestattungsarten wählbar. Sie können sich entweder für einen einzelnen Baum, Familienbaum, Gemeinschafts- oder Partnerbaum, entscheiden.
Im Gegensatz zu den Friedhofsbestimmungen ist im Friedwald das Setzen eines Grabmals nicht erlaubt. Lediglich eine kleine Plakette am Baum soll an die Gedenkstätte erinnern. So soll verhindert werden, dass der Wald sein natürliches Gesamtbild verliert.